Zum Inhalt springen
Schritt-für-Schritt

Das Anerkennungsverfahren für ATA

Alle 8 Schritte von der Antragstellung bis zur Anerkennungsurkunde — verständlich erklärt für internationale ATA-Fachkräfte nach §48 ATA-OTA-G.

Warum ist ein Anerkennungsverfahren notwendig?

Die Anästhesietechnische Assistenz ist in Deutschland seit dem ATA-OTA-G 2022 ein reglementierter Gesundheitsfachberuf. Ohne eine staatlich anerkannte Berufserlaubnis nach §48 ATA-OTA-G dürfen Sie nicht eigenverantwortlich als ATA arbeiten. Das Anerkennungsverfahren stellt sicher, dass Ihre im Ausland erworbene Ausbildung den deutschen Standards entspricht.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf dem offiziellen Portal Anerkennung in Deutschland.

Die 8 Schritte zur ATA-Anerkennung

Das Verfahren lässt sich in acht klar definierte Phasen gliedern. Jeder Schritt bringt Sie Ihrem Ziel näher.

1

Zuständige Behörde ermitteln

Jedes Bundesland hat eigene Zuständigkeiten für die ATA-Anerkennung. Kontaktieren Sie die Anerkennungsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten.

2

Dokumente sammeln und beglaubigen

Ausbildungsnachweise, Berufserfahrung, Identitätsdokumente und Sprachzertifikate müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden.

3

Antrag auf Anerkennung einreichen

Reichen Sie den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde ein. Die Gebühren variieren je nach Bundesland zwischen 100 und 500 Euro.

4

Gleichwertigkeitsprüfung abwarten

Die Behörde vergleicht Ihre ATA-Ausbildung mit dem deutschen Standard nach dem ATA-OTA-G. Bearbeitungszeit: 3-4 Monate.

5

Defizitbescheid erhalten und verstehen

Der Bescheid stellt fest, welche Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der deutschen ATA-Ausbildung bestehen.

6

Qualifizierungsweg wählen

Sie entscheiden zwischen Kenntnisprüfung (schneller) oder Anpassungsmaßnahme (begleiteter, längerer Weg).

7

Vorbereitungskurs bei AZAV-zertifiziertem Anbieter

Ein strukturierter Kurs bereitet Sie gezielt auf die Kenntnisprüfung vor. Finanzierbar über Bildungsgutschein.

8

Kenntnisprüfung ablegen und Anerkennungsurkunde erhalten

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die offizielle Berufserlaubnis als ATA in Deutschland.

§48 ATA-OTA-G — Die gesetzliche Grundlage

§48 ATA-OTA-G

Der §48 des ATA-OTA-Gesetzes regelt die Anerkennung ausländischer ATA-Berufsqualifikationen in Deutschland. Er legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine im Ausland erworbene ATA-Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird und welche Ausgleichsmaßnahmen — Kenntnisprüfung oder Anpassungsmaßnahme — bei festgestellten Defiziten erforderlich sind. Das Gesetz gilt bundeseinheitlich seit dem 1. Januar 2022.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Gesamtdauer hängt von der Bearbeitungszeit der Behörde, Ihrem Vorbereitungsaufwand und der Prüfungsterminvergabe ab.

3–4
Monate Bearbeitung
3–6
Monate Vorbereitung
6–12
Monate Gesamt

Häufige Fragen zum Anerkennungsverfahren

Kann ich während des Verfahrens arbeiten?
Ja, Sie können als Assistenzkraft im OP-Bereich arbeiten, während Ihr Anerkennungsverfahren läuft. Eine eigenverantwortliche Tätigkeit als ATA ist jedoch erst nach der Anerkennung möglich.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
In der Regel können Sie die Kenntnisprüfung bis zu zweimal wiederholen (insgesamt drei Versuche). Es empfiehlt sich, nach einem Nichtbestehen die Schwachstellen gezielt nachzuarbeiten und einen erneuten Vorbereitungskurs zu besuchen.
Werden die Kosten übernommen?
Ja, über den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit können die Kosten für Vorbereitungskurse bei AZAV-zertifizierten Anbietern vollständig übernommen werden. Viele Kliniken beteiligen sich ebenfalls an den Kosten.
Gilt meine Anerkennung bundesweit?
Ja, die Anerkennung nach dem ATA-OTA-G ist bundesweit gültig. Sie können in jedem Bundesland als ATA arbeiten, unabhängig davon, wo die Anerkennung erteilt wurde.

Weitere Fragen? Besuchen Sie unsere umfassende FAQ-Seite.

IAG Akademie — Ihre AZAV-zertifizierte ATA-Qualifizierung

Die IAG Akademie bereitet internationale ATA-Fachkräfte azav-zertifiziert auf die Kenntnisprüfung nach §48 ATA-OTA-G vor. 18+ Partnerkliniken ermöglichen praxisnahe Einsätze und Beschäftigungsperspektiven.