18 Fragen beantwortet
Häufige Fragen zur ATA-Anerkennung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Anerkennungsverfahren für internationale ATA-Fachkräfte in Deutschland.
Allgemein
Was ist eine ATA (Anästhesietechnische Assistentin)?
Eine ATA ist eine spezialisierte Fachkraft für den Bereich Anästhesie und OP. ATA-Fachkräfte unterstützen Anästhesistinnen und Anästhesisten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Narkosen. Seit dem Inkrafttreten des ATA-OTA-Gesetzes (ATA-OTA-G) im Jahr 2022 ist die ATA-Ausbildung bundeseinheitlich geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen ATA und OTA?
ATA steht für Anästhesietechnische Assistenz mit Schwerpunkt auf Anästhesie und Narkosebegleitung. OTA steht für Operationstechnische Assistenz mit Schwerpunkt auf die Assistenz während operativer Eingriffe. Beide Berufe sind seit 2022 unter dem §48 ATA-OTA-G bundeseinheitlich geregelt und haben getrennte Ausbildungs- und Anerkennungswege.
Was ist das ATA-OTA-G?
Das ATA-OTA-G (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz) ist das Gesetz über die Ausbildung und Anerkennung von ATA und OTA in Deutschland. Es ersetzt seit 2022 die früheren DKG-Empfehlungen und schafft erstmals eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage für beide Berufsbilder.
Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?
Das gesamte Verfahren dauert in der Regel 6 bis 12 Monate, je nach Bundesland und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Die reine Bearbeitungszeit des Antrags beträgt 3 bis 4 Monate. Dazu kommt die Vorbereitungszeit für eine eventuelle Kenntnisprüfung. Details finden Sie im Anerkennungsverfahren.
Was verdient eine anerkannte ATA in Deutschland?
Eine anerkannte ATA verdient in Deutschland je nach Berufserfahrung, Region und Tarifvertrag zwischen 3.200 und 4.500 Euro brutto monatlich. In tarifgebundenen Kliniken (z. B. TVöD) sind die Gehälter transparent geregelt. Mehr Informationen finden Sie unter Berufsbild.
Voraussetzungen
Welche Sprachkenntnisse brauche ich?
Für die ATA-Anerkennung benötigen Sie mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Das ist niedriger als bei Pflegefachkräften, die B2 nachweisen müssen. B2 wird dennoch für den Klinikalltag empfohlen. Alle Details unter Voraussetzungen.
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Benötigt werden: ATA-Ausbildungsnachweis (beglaubigt und übersetzt), Fächer- und Stundenübersicht, Personalausweis oder Reisepass, tabellarischer Lebenslauf, Sprachzertifikat (mindestens B1), polizeiliches Führungszeugnis und ärztliches Gesundheitszeugnis. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen offiziell übersetzt und beglaubigt sein.
Was ist der Defizitbescheid?
Der Defizitbescheid ist der offizielle Bescheid der zuständigen Behörde über die festgestellten Unterschiede zwischen Ihrer im Ausland erworbenen ATA-Ausbildung und der deutschen ATA-Ausbildung nach ATA-OTA-G. Er bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob eine Kenntnisprüfung oder eine Anpassungsmaßnahme erforderlich ist.
In welchem Bundesland soll ich den Antrag stellen?
Sie stellen den Antrag in dem Bundesland, in dem Sie zukünftig arbeiten möchten. Jedes Bundesland hat eigene zuständige Behörden für die ATA-Anerkennung. Die Anerkennung gilt anschließend bundesweit.
Kenntnisprüfung
Was ist die Kenntnisprüfung für ATA?
Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung nach §48 ATA-OTA-G. Sie besteht aus einem mündlichen Teil (30 bis 45 Minuten) und einem praktischen Teil (bis zu 120 Minuten). Die Prüfung stellt fest, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den ATA-Beruf in Deutschland verfügen. Weitere Informationen unter Kenntnisprüfung.
Welche Themen werden in der Kenntnisprüfung geprüft?
Die Kenntnisprüfung umfasst 5 Kompetenzbereiche: (1) Berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich, (2) Anästhesiologische Maßnahmen und Überwachung, (3) Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kommunikation, (4) Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten, (5) Qualitätssicherung und Notfallmanagement.
Wie kann ich mich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten?
Am effektivsten bereiten Sie sich über einen strukturierten Vorbereitungskurs bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger vor. Der Kurs umfasst Fachunterricht zu allen 5 Kompetenzbereichen, Praxistraining und Prüfungssimulationen. Eine Übersicht finden Sie unter Anbieter.
Wie oft kann ich die Kenntnisprüfung wiederholen?
Sie können die Kenntnisprüfung bis zu 2-mal wiederholen, also insgesamt 3 Versuche unternehmen. Es empfiehlt sich, nach einem Nichtbestehen die Schwachstellen gezielt nachzuarbeiten, bevor Sie einen erneuten Anlauf nehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungsmaßnahme?
Die Kenntnisprüfung ist ein einmaliger Test (mündlich + praktisch), der Ihre Fachkenntnisse überprüft. Die Anpassungsmaßnahme ist eine begleitete Praxisphase über einen längeren Zeitraum, in der Sie die festgestellten Defizite unter Anleitung aufarbeiten. Die Kenntnisprüfung ist der schnellere Weg, erfordert aber intensive Vorbereitung.
Finanzierung
Was kostet das Anerkennungsverfahren?
Die Gesamtkosten betragen ca. 3.000 bis 8.000 Euro, abhängig von Ihrem individuellen Weg. Darin enthalten sind Antragstellung, Übersetzungen, Sprachkurs und Vorbereitungskurs. Viele Kosten können durch Fördermittel gedeckt werden. Details finden Sie unter Kosten & Finanzierung.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Er deckt die Kurskosten bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger vollständig. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme als notwendig für Ihre berufliche Eingliederung eingestuft wird und der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?
Viele Kliniken übernehmen die Kosten für das Anerkennungsverfahren teilweise oder vollständig. Der Fachkräftemangel im OP-Bereich ist erheblich, weshalb Arbeitgeber ein großes Interesse an der Gewinnung qualifizierter ATA-Fachkräfte haben. Dies wird häufig im Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
Kann ich während des Anerkennungsverfahrens arbeiten?
Ja, Sie können während des Verfahrens als ATA-Hilfskraft oder mit einer befristeten Berufserlaubnis in Kliniken arbeiten. Für eine vollwertige Tätigkeit als ATA benötigen Sie jedoch die abgeschlossene Anerkennung.
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